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Unsere Leistungen – Umfassende Rechtsberatung mit Schwerpunkt Baurecht & Architektenrecht

Unsere Kanzlei bietet ein breit aufgestelltes Leistungsspektrum und berät Privatpersonen, Unternehmen sowie Projektbeteiligte in nahezu allen zentralen Rechtsgebieten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Baurecht und Architektenrecht, ergänzt durch fundierte Expertise in weiteren wirtschaftlich und privat relevanten Rechtsbereichen.

Unser Anspruch ist es, rechtliche Fragestellungen nicht isoliert zu betrachten, sondern stets im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, technischen und persönlichen Rahmenbedingungen. Dadurch entstehen Lösungen, die rechtssicher, praxisnah und langfristig tragfähig sind.

Wir begleiten unsere Mandanten von der präventiven Beratung über die Vertragsgestaltung bis hin zur konsequenten Interessenvertretung im Konfliktfall – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Klare Kommunikation, realistische Einschätzungen und ein strukturiertes Vorgehen stehen dabei im Mittelpunkt.

Durch Spezialisierung innerhalb des Teams und enge Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass jedes Mandat mit der passenden fachlichen Tiefe bearbeitet wird.

Baurecht & Bauvertragsrecht

Das Baurecht bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Bauprojekte sind regelmäßig mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden und erfordern eine präzise rechtliche Begleitung von der Planung bis zur Fertigstellung.

Wir beraten Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger und Projektentwickler umfassend im privaten Baurecht und Bauvertragsrecht. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu vermeiden und im Streitfall klare Positionen durchzusetzen.

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen
  • VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht
  • Baumängel, Gewährleistung und Mängelrechte
  • Bauverzögerung, Behinderungsanzeigen und Vertragsstrafen
  • Nachträge, Mehrkosten und Abrechnung von Bauleistungen
  • Abnahme, Schlussrechnung und Sicherheiten

Baurecht-ArchitektenrechtArchitektenrecht & Ingenieurrecht

Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten wir sowohl Bauherren als auch Architekten und Ingenieure. Dieses Rechtsgebiet ist geprägt von komplexen Vertragsverhältnissen, haftungsrelevanten Fragestellungen und honorarrechtlichen Besonderheiten.

Unsere Beratung zielt darauf ab, klare vertragliche Grundlagen zu schaffen und Haftungsrisike