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Baurecht und Architektenrecht – Rechtssicherheit für Bauherren, Unternehmen und Planer

Das Bau- und Architektenrecht bildet das rechtliche Fundament nahezu aller privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben. Von der ersten Idee über die Planung, Genehmigung und Ausführung bis hin zur Abnahme, Gewährleistung und möglichen Auseinandersetzungen begleitet dieses Rechtsgebiet sämtliche Phasen eines Bauprojekts. Bereits kleine Fehler in Verträgen, Leistungsbeschreibungen oder Fristen können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB berät und vertritt seit Jahrzehnten Unternehmen, Bauherren, Investoren, Architekten und Ingenieure sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Mit Standorten in Memmingen und Mindelheim steht die Kanzlei für langjährige Erfahrung, klare Strategien und eine konsequente Interessenvertretung. Durch Spezialisierung, kontinuierliche Fortbildung und ein gewachsenes Netzwerk bietet die Kanzlei eine rechtliche Betreuung, die juristische Präzision mit unternehmerischem Denken verbindet.

Bauprojekte sind komplexe wirtschaftliche Prozesse, bei denen zahlreiche Beteiligte zusammenwirken: Auftraggeber, Bauunternehmen, Nachunternehmer, Architekten, Fachplaner, Behörden und Finanzierer. Konflikte entstehen häufig durch Bauzeitverzögerungen, Kostenüberschreitungen, Mängel, unklare Leistungsabgrenzungen oder Genehmigungsprobleme. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung ist daher entscheidend, um Risiken zu minimieren und Ansprüche wirksam durchzusetzen.

Die Kanzlei legt großen Wert auf eine schnelle, strukturierte und gewissenhafte Bearbeitung aller Mandate. Moderne EDV-Strukturen, aktuelle juristische Datenbanken sowie der enge Austausch mit Kooperationspartnern und Steuerberaterkanzleien gewährleisten eine effiziente und fundierte Bearbeitung auch umfangreicher Bau- und Architektenmandate.

Baurecht – Rechtliche Sicherheit rund um Planung, Ausführung und Abnahme

Das Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Bauträgern, Projektentwicklern und öffentlichen Stellen. Es umfasst sowohl das private Baurecht, das sich mit Vertragsbeziehungen und Mängelrechten befasst, als auch das öffentliche Baurecht, das insbesondere Genehmigungen, Bauleitplanung und behördliche Auflagen betrifft.

Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB verfügt über eine ausgeprägte Expertise im privaten Baurecht und begleitet Mandanten von der Vertragsgestaltung über die Bauphase bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich belastbare Lösungen zu entwickeln.

Gerade bei größeren Bauvorhaben ist eine klare vertragliche Regelung unerlässlich. Unpräzise Leistungsbeschreibungen, fehlende Regelungen zur Bauzeit oder unklare Vergütungsmodelle führen häufig zu Streitigkeiten. Durch frühzeitige juristische Prüfung und Gestaltung lassen sich viele Konflikte vermeiden oder zumindest kontrollieren.

Im Streitfall setzt die Kanzlei die Interessen ihrer Mandanten konsequent durch – sei es bei der Durchsetzung von Werklohnforderungen, der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche oder der Geltendmachung von Schadensersatz wegen Bauverzögerungen.

Baubegleitende Rechtsberatung und Vertragsgestaltung

Eine baubegleitende Rechtsberatung beginnt bereits vor dem ersten Spatenstich. Die Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen, Nachunternehmerverträgen und Zusatzvereinbarungen bildet die Grundlage für ein rechtssicheres Bauprojekt. Dabei werden sowohl individuelle Bauverträge als auch VOB/B-Verträge detailliert analysiert und an die jeweilige Projektsituation angepasst.

Die Kanzlei unterstützt Bauherren und Unternehmen bei der Ausarbeitung klarer Leistungsbeschreibungen, realistischer Bauzeitenpläne und transparenter Vergütungsregelungen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Absicherung gegen Bauzeitverlängerungen, Mehrkosten und Haftungsrisiken.

Während der Bauphase begleitet die Kanzlei ihre Mandanten bei Nachtragsforderungen, Behinderungsanzeigen und Bauablaufstörungen. Durch eine frühzeitige rechtliche Bewertung können Fehlentscheidungen vermieden und Verhandlungspositionen gestärkt werden.

Ziel ist es stets, Konflikte möglichst außergerichtlich zu lösen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine konsequente gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.

Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme stellt einen zentralen rechtlichen Wendepunkt im Baurecht dar. Mit ihr beginnen regelmäßig die Gewährleistungsfristen, und die Beweislast kehrt sich um. Fehler in der Abnahme können für Bauherren ebenso wie für Bauunternehmen gravierende Folgen haben.

Die Kanzlei berät umfassend zur rechtssicheren Durchführung von Abnahmen, zur Formulierung von Abnahmeprotokollen und zum Umgang mit Vorbehalten. Auch Teil- und fiktive Abnahmen werden rechtlich bewertet und strategisch begleitet.

Bei Baumängeln unterstützt die Kanzlei bei der Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen, der Minderung, dem Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadensersatz. Ebenso werden unberechtigte Mängelrügen abgewehrt und Werklohnansprüche gesichert.

Durch langjährige Erfahrung im Bauprozess erkennt die Kanzlei frühzeitig typische Konfliktpunkte und entwickelt zielgerichtete Strategien zur Wahrung der Mandanteninteressen.

Architektenrecht – Klare Strukturen und rechtssichere Planung

Das Architektenrecht ist eng mit dem Baurecht verzahnt und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren und weiteren Fachplanern. Es umfasst insbesondere die Vertragsgestaltung, die Vergütung nach der HOAI, Haftungsfragen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Fehler in Planung oder Bauüberwachung können erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB verfügt über langjährige Erfahrung im Architekten- und Ingenieurrecht. Durch die Spezialisierung einzelner Anwälte und die interne Aufgabenverteilung ist eine tiefgehende und praxisnahe Bearbeitung komplexer Mandate gewährleistet. Mandanten profitieren von einer rechtlichen Beratung, die technische Abläufe versteht und juristische Anforderungen präzise umsetzt.

Architekten und Ingenieure stehen regelmäßig im Spannungsfeld zwischen gestalterischen Ansprüchen, wirtschaftlichen Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig erwarten Bauherren Planungssicherheit, Kostentransparenz und Termintreue. Das Architektenrecht schafft hier den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen diese Interessen ausgewogen geregelt werden müssen.

Die Kanzlei begleitet sowohl Auftraggeber als auch Planer bei der Gestaltung rechtssicherer Architekten- und Ingenieurverträge und sorgt für klare Regelungen zu Leistungsumfang, Honorierung, Haftung und Mitwirkungspflichten.

Architektenverträge, HOAI und Vergütungsfragen

Der Architektenvertrag bildet die Grundlage jeder erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Planer. Unklare Leistungsbilder oder unvollständige Vertragsregelungen führen häufig zu Streitigkeiten über Honoraransprüche oder den Umfang geschuldeter Leistungen. Die Kanzlei berät umfassend bei der Erstellung, Prüfung und Anpassung von Architekten- und Ingenieurverträgen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung erfordern eine sorgfältige Prüfung bestehender und neuer Vertragsmodelle.

Die Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Durchsetzung berechtigter Honoraransprüche ebenso wie bei der Abwehr überhöhter oder unberechtigter Forderungen. Dabei werden sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen rechtlich sauber abgegrenzt.

Durch eine klare vertragliche Struktur lassen sich spätere Auseinandersetzungen vermeiden und wirtschaftliche Risiken minimieren. Ziel ist stets eine transparente und rechtssichere Vergütungsregelung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

Haftung, Planungsfehler und Bauüberwachung

Architekten und Ingenieure haften für Planungsfehler, Überwachungsdefizite und Koordinationsmängel. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Mehrkosten oder Baumängeln führen und umfangreiche Haftungsansprüche nach sich ziehen. Das Architektenrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung besteht und wie diese begrenzt werden kann.

Die Kanzlei berät Architekten, Ingenieure und Bauherren bei der rechtlichen Bewertung von Planungs- und Überwachungsfehlern und entwickelt individuelle Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Haftpflichtversicherungsfällen und der Koordination mit Versicherern. Durch eine strukturierte Aufbereitung des Sachverhalts und eine fundierte rechtliche Argumentation werden Mandanten effektiv entlastet.

Dank moderner technischer Ausstattung, aktueller Informationsquellen und eines gewachsenen Netzwerks kann die Kanzlei auch komplexe Sachverhalte effizient bearbeiten und zielführende Lösungen entwickeln.

Ganzheitliche Beratung im Bau- und Architektenrecht – Erfahrung, Strategie und Durchsetzung

Bau- und Architektenrecht greifen in der Praxis untrennbar ineinander. Planungsfehler wirken sich auf die Bauausführung aus, Bauverzögerungen führen zu Honorar- und Haftungsfragen, und unklare Vertragsgestaltungen belasten das gesamte Projekt. Eine isolierte Betrachtung einzelner Rechtsfragen wird der Komplexität moderner Bauvorhaben nicht gerecht.

Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB verfolgt daher einen ganzheitlichen Ansatz. Juristische Bewertung, wirtschaftliches Verständnis und praktische Erfahrung werden miteinander verbunden, um Mandanten nicht nur rechtlich korrekt, sondern strategisch sinnvoll zu beraten und zu vertreten.

Durch die interne Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei können komplexe Sachverhalte interdisziplinär bearbeitet werden. Bau-, Architekten-, Miet-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht werden bei Bedarf miteinander verzahnt, um umfassende und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Mandanten profitieren von klaren Ansprechpartnern, kurzen Entscheidungswegen und einer strukturierten Bearbeitung ihrer Anliegen – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Konfliktlösung, Prozessführung und strategische Interessenvertretung

Streitigkeiten im Bau- und Architektenrecht sind häufig von hohem Streitwert und erheblichem wirtschaftlichem Risiko geprägt. Die Kanzlei setzt daher vorrangig auf eine frühzeitige Konfliktanalyse und eine klare strategische Ausrichtung. Ziel ist es, langwierige und kostenintensive Verfahren möglichst zu vermeiden.

Wo eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten konsequent vor Gerichten aller Instanzen. Dabei stehen eine präzise Sachverhaltsaufbereitung, fundierte rechtliche Argumentation und eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen, der Abwehr unberechtigter Forderungen sowie der Klärung von Haftungsfragen. Auch komplexe Beweisfragen, Sachverständigengutachten und umfangreiche Bauakten werden strukturiert und effizient bearbeitet.

Die konsequente Interessenvertretung der Mandantschaft ist dabei stets leitendes Prinzip der Kanzleiarbeit.

Rechtsanwalt-Kanzlei

Nachhaltige Kanzleiarbeit, Qualitätssicherung und moderne Strukturen

Langfristiger Erfolg im Bau- und Architektenrecht erfordert kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei qualifizieren sich regelmäßig durch Fortbildungsmaßnahmen, Fachliteratur und den Austausch innerhalb berufsrechtlicher Netzwerke.

Moderne technische Ausstattung, aktuelle Offline- und Online-Datenbanken sowie effiziente interne Abläufe ermöglichen eine schnelle, verlässliche und gewissenhafte Bearbeitung aller Mandate.

Ergänzt wird dieses Leistungsprofil durch ein seit Jahren gewachsenes Netzwerk aus Fachkollegen, Sachverständigen, Steuerberatern und Kooperationskanzleien im In- und Ausland. Dadurch können bei Bedarf zusätzliche Kompetenzen kurzfristig eingebunden werden.

Das Ergebnis ist eine rechtliche Beratung im Bau- und Architektenrecht, die fachlich fundiert, strategisch durchdacht und konsequent auf die Interessen der Mandanten ausgerichtet ist.