Herr Dr. Thomas Hildebrandt ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei LEINEMANN PARTNER und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Seit Beginn seiner Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BAURECHT (BauR) und IMMOBILIEN- UND BAURECHT (IBR) sowie Mitautor der Baurechtskommentare LEINEMANN zur VOB/B und MESSERSCHMIDT/VOIT zum privaten Baurecht. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz-Universität zu Hannover und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Seine Erfahrungen bringt Herr Dr. Hildebrandt auch als Schiedsrichter bei Schiedsgerichtsverfahren ein.
Zielgruppe
Geschäftsführer/leitende Angestellte aus Projektentwicklungs- und Bauunternehmen,
Rechtsanwälte, Niederlassungsleiter und leitende Angestellte
Projekt- und Bauleiter für Hoch- und Tiefbau
Facility-Management-Dienstleister
Auftraggeber
Architekten, Prüfstatiker
Private Bauherren
Projektentwickler
Sachverständige
Bauträger
Bauingenieure und Baujuristen
Inhalt und Ziel des Seminars:
Die Absicherung der einzelnen Forderungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens ist ein elementarer Bestandteil zur erfolgreichen Abwicklung eines Bauvorhabens. Hierbei muss der Blick bereits auf die Vertragsgestaltung gerichtet sein, weil nur durch die rechtssichere Gestaltung in allgemeinen Geschäftsbedingungen die wirksame Vereinbarung von Bausicherheiten ermöglicht wird. Dabei wird selbstverständlich die neueste BGH-Rechtsprechung erläutert, die im letzten Jahr insbesondere zu den Bausicherheiten erheblich war. Dazu gehört auch die Erörterung der Möglichkeit der Verwertung von Bürgschaften und die Eröffnung der richtigen Anwendung einer Sicherheit nach § 648a BGB einschließlich der Risiken für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Seminarinhalt:
Vorbemerkung
A. Vertragliche Sicherheitsleistungen nach § 17 VOB/B
I. Einführung
1. Sicherung der Vorleistungsverpflichtung
2. Sicherheit des AG
3. Die Vereinbarung der Sicherheitsleistung (Nr. 1 Abs. 1)
a) Sicherheit für Vertragserfüllung
b) Sicherheit für Mängelansprüche
4. Arten der Sicherheitsleistung (Nr. 2)
5. Das Wahl- und Austauschrecht des AN (Nr. 3)
6. Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft (Nr. 4)
a) Vertragserfüllungsbürgschaften
b) Mängelbürgschaften
7. Die Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld
8. Die Sicherheitsleistung durch Einbehalt von Rechnungen (Nr. 6)
9. Die fristgerechte Leistung der Sicherheit durch den AN
10. Die Rückgabe der Sicherheit (Nr. 8)
B. Die Bauhandwerkssicherungshypothek nach § 648 BGB
I. Einleitung
II. Der sicherungsberechtigte Personenkreis
III. Das Sicherungsobjekt
IV. Sicherungsfähige Forderungen
V. Inhalt und Durchsetzung des Anspruchs
C. Die Bauhandwerkssicherung nach § 648 a BGB
I. Einleitung
II. Der berechtigte Unternehmer
III. Weitere berechtigte Unternehmer
IV. Der verpflichtete AG
V. Arten der Sicherheitsleistung
VI. Bürgschaft als Sicherheit
VII. Höhe des Sicherheitsverlangens
VIII. Gegenrechte des Bestellers
IX. Angemessene Frist bzw. Nachfrist
X. Folgen der Nichtleistung der Sicherheit
XI. Die Kosten der Sicherheitsleistung