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Nachträge aus Leistungsänderungen und Störungen im Bauablauf
Rechtsanwalt Peter M. Oppler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Preis: |
| Hamburg: |
EUR 388.- zzgl. MwSt |
23.03.2012 9.00-ca. 17.00 h
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incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränke |
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Zur Referenten:
Kanzlei B. L. F. Böck, Oppler, Hering, Berlin-München-Hamburg
Lehrbeauftragter fü privates Bau- u. Architektenrecht der TU München
Vorsitzender der ARGE privates Bau- u. Architektenrecht im Deutschen
Anwaltsverein
Zielgruppe
Architekten, Ingenieure, Beratende Ingenieure und Projektsteuerer, Sektorenauftraggeber, öffentliche Auftraggeber, Geschäftsführer und Prokuristen von Bauunternehmen
Zum Thema:
Muss zur Bedeutung dieses Themas überhaupt etwas gesagt werden? Wie sich aus sämtlichen Umfragen unter Baupraktikern und Baujuristen ergibt, ist das Streitthema „Nachträge“ nach wie vor der zentrale und wirtschaftlich bedeutsamste Auseinandersetzungsbereich auf dem Bausektor. Bei den Nachträgen, ihrer Entstehung, Durchsetz- oder Abwehrbarkeit entscheidet sich in vielen Fällen der Erfolg oder Misserfolg einer Baustelle. Auch die Konjunkturfolgen der sog. Wirtschaftskrise befeuern erneut die vielfältigen Auseinandersetzungen aus dem Nachtragsbereich. Die Streitfragen, die sich in Zusammenhang mit Nachtragsstreitigkeiten stellen sind zum überwiegenden Teil Rechtsfragen. Nur wer hier über fundierte Grundkenntnisse verfügt, kann im Baustellenalltag bei Nachtragsaufstellung oder Nachtragsprüfung bestehen. Das Seminar hat Ziel und Aufgabe, Baupraktikern diese Grundkenntnisse auf Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung so ausreichend zur Verfügung zu stellen, dass eine sachkundige Orientierung im Alltagsgeschäft mit Nachträgen möglich ist.
Seminarinhalt:
1 Das System der Nachträge
Nachträge aus Änderung des Leistungsinhalts und Nachträge aus Änderung des Bauablaufs
Unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen
Unterschiedliche Berechnungsmethoden
2 Vertragliche geschuldete Leistung (Bausoll); mit der vereinbarten Vergütung abgegoltene Leistung
Ausgangspunkt: Was ist die vom AN geschuldete Vertragsleistung
Die Leistungsbeschreibung und ihre Bedeutung
Detailbeschreibung vs. Funktionalbeschreibung
Leistungsbeschreibung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Abgeltungsumfang der vereinbarten Preise
Probleme der „unvollkommenen“ Leistungsbeschreibung
Ermittlung eines eindeutigen Leistungsinhalts durch Auslegung
Spekulation und Rechtsprechung
Erkundigungs-, Prüf- und Hinweispflichten des AN in Zusammenhang mit Defiziten der Leistungsbeschreibung
3 Nachträgliche Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Die Anordnungsrechte des AG nach §§ 1 Nr. 3 und 1 Nr. 4 VOB/B
§ 2 Nr. 5 VOB/B: Vergütungsfolge von Anordnungen nach § 1 Nr. 3 VOB/B
§ 2 Nr. 6 VOB/B: Vergütungsfolge von § 1 Nr. 4 VOB/B
§ 2 Nr. 8 VOB/B: Vergütungsfolge bei der Ausführung nicht bestellter Leistungen
§ 2 Nr. 3 VOB/B: Vergütungsfolge für „zufällige“ Mengenänderungen,
§ 2 Nr. 4 VOB/B: Vergütungsfolgen bei Selbstübernahme von Leistungen durch den AG oder Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B
4 Nachträgliche Änderung des Bauablaufs: Allgemeines zu Beschleunigung und Verzögerung
Überlegungen der Vertragsparteien zur Gestaltung des Bauablaufs
Vereinbarungen zur Bauzeit mit und ohne Bauzeitpläne
§ 271 BGB und „Pufferproblematik“
Änderung des Bauablaufs durch vertragliche Vereinbarung
Änderung des Bauablaufs durch einseitige „Anordnung“ des AG
Von besonderer Praxisbedeutung: Die Beschleunigung des Bauablaufs
5 Verzögerung des Bauablaufs wegen Behinderung des AN
Pflichten und Obliegenheiten des AG
Verlängerung der Ausführungsfrist nach § 6 Nr. 2 VOB/B
Behinderung und Behinderungsanzeige
Grundzüge der Berechnung von Behinderungsschaden und Behinderungsentschädigung
Schadensschätzung nach § 287 ZPO
BSH Bauseminare Hamburg:
per Fax: 040-2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040 - 2 19 60 11-12.
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