BSH plant eine neue Seminarreihe zum Themenschwerpunkt Gebäudesachschäden.

Bitte tragen Sie sich in die Mailingliste ein, wenn Sie hieran Interesse haben.

 

BSH-Reihe
Hamburger Seminare zu Gebäudesachschäden

Definition Gebäude-Sachschäden



Ein großer Teil der Gebäudesachschäden ist definiert durch die Möglichkeit des Abschlusses einer Sachversicherung. Die Sachversicherung soll die Risiken aus Elementareinwirkungen wie Brände, bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser, Sturm und Hagel aber auch sonstige Elementarschäden wie Erdrutsch, Überschwemmung etc. abdecken.

Diese Schäden können über Sachversicherungen reguliert werden, Regressforderungen kann es aber gegen den Schadenverursacher (z.B. Verursacher eines Brandes) geben oder gegen den Verursacher einer nicht eingehaltener Sicherheitsvorschrift, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schaden bzw. dem Schadensausmaß stehen (z.B. mangelhafte Unterhaltung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen).

Die mangelhafte Herstellung einer Sache stellt keinen Sachschaden dar, kann aber Ursache eines Sachschadens werden.

Ebenso kann eine Gewalteinwirkung zu Sachschäden führen. Diese Risiken können oft nicht über Sachversicherungen abgesichert werden, vielmehr muss hier über die gesetzliche Haftpflicht des Verursachers reguliert werden.


Zweck und Nutzen der Seminarreihe


Bei größeren bzw. nicht eindeutigen Sachschäden an Gebäuden beauftragen Versicherer wie Versicherungsnehmer als Geschädigte Sachverstände zur Ermittlung der Schadensursache und der Schadenshöhe.

Der Sachverständige –im sogenannten Beiratsverfahren alleine tätig- vertritt die Interessen der Versicherungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Schadenregulierung. In strittigen Fällen, im sogenannten Sachverständigenverfahren, soll der Sachverständige mit einem Sachverständigenkollegen, der die andere Vertragspartei vertritt, gemeinsam die Schadenshöhe ermitteln. In selteneren Fällen soll der Sachverständige als Obmann im Sachverständigenverfahren strittige Punkte entscheiden und mit seiner Arbeit langfristige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden. Wenn sich die Gerichte mit der Bewertung von Sachschäden beschäftigen, werden meist auch Sachverständige hinzugezogen.

Ein Aufgabenfeld der Sachverständigen ist die Begutachtung und Bewertung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften; hier kann es bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Die Absolventen der Seminarreihe werden in der Lage sein:
- als Sachverständige Versicherer wie Versicherungsnehmer im Beiratsverfahren wie im Sachverständigenverfahren zu beraten sowie
- als Obmann in einem Sachverständigenverfahren die Interessen beider Vertragsparteien in einem Schlichtungsgutachten abzuwägen
- Gutachten für die gerichtliche Auseinandersetzung von Gebäude-Sachschäden zu erstellen.
- die fachliche Kompetenz nachzuweisen, die die Betroffenen im Sachschadenbereich
- dies sind Versicherer (Sachversicherer wie Haftpflichtversicherer), Versicherungsnehmer, Gerichte, Schadenverursacher und Geschädigte- bei der Beauftragung eines Sachverständigen erwarten.


Struktur der Sachverständigentätigkeit


Der Unterrichtsstoff orientiert sich an der späteren Tätigkeit der Sachverständigen, die sich teilweise von der Tätigkeit eines planenden und bauausführenden Ingenieurs / Architekten unterscheidet:
- Organisation des Sachverständigenbüros
- Schadenaufnahme und -dokumentation
- Definition der Schadenart
- Untersuchung der Schadenursache
- Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Auswahl der Sanierungsverfahren
- Gutachtenerstellung mit Bewertung des Schadens

Einzelseminare


1. Das Gutachten im Sachschadensbereich, 2 Tage

Erstellung von Gutachten
Systematik und Struktur der Gutachten unter Berücksichtigung der verschiedenen Versicherungsbedingungen
Praktische Herangehensweise des SV
Der Sachschaden
Beurteilung von Störungen praktischer, ästhetischer und symbolischer Funktionen von Bauwerken und deren Teile
Versicherte Sachen: Bauleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen,
SiGeKo und sonstige
Versicherte Kosten: Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Sonstige
Mietausfall
Ersatzbeschaffung von Baustoffen
Wettergutachten und - auskünfte
Wind, Niederschlag, Blitz und Überspannung, Temperatur
Wertermittlung: Neuwert, Zeitwert, Gemeiner Wert
Wertminderung, Technische Lebensdauer
Kostenrechnung
Verdingungswesen: Besonderheiten in der Schadensliquidation



2. Recht 1 (Baurecht)

BGB, privates und öffentliches Baurecht, Änderung d. Inhaftungsnahme d. SV § 839a BGB



3. Recht 2 (Versicherungsrecht)

VVG, VAG, Versicherungsverträge, Versicherungsbedingungen und –klauseln, Urteile,
Die Sachschaden-Regulierung im europäischen Vergleich



4. Recht 3 (Sachverständigenverfahren)

Parteien, Sachverständige, Obmann, Vertrag, Gemeinsames Gutachten, Getrennte Gutachten, Gutachten Obmann, Haftung, Risiken



5.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten Bereichen 1 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128)


5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten Bereichen 2 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128)


5.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten Bereichen 3 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128)


5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten Bereichen 4 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128) Prüfung

 



6. Brandlehre, Brandursachen

- Natürliche Brandursachen
- Das Tier als Brandursache
- Selbstentzündung
- Technische Brandursachen
- Brandstiftung


7. Sicherheitsvorschriften Brandschäden

Baulicher und betrieblicher Brandschutz
Maßnahmen zur:
Brandverhütung, Verzögerung einer Brandentwicklung, Verhinderung einer Brandausbreitung, Brandmeldung und Alarmierung, Räumung des Gebäudes, Brandbekämpfung, Abzug von Rauch und Wärme
LeitungswasserFrost, Unterbrechung der Energielieferung
Sturmschäden
Windwirkung:Atmosphärische Windströmung, Gebäudeumströmung, Windlasten, Bestimmung von Bemessungswindlasten:
Angaben in Regelwerken (DIN 1055-4; Richtlinien des Handwerks), Windkanaluntersuchungen,
Schäden an:
Dachabdichtungen
Dachdeckungen
Fassadenbekleidungen
Sicherheitsvorschriften Sonstige



8. Sanierungsverfahren

Messtechnik Feuchtigkeitsmessverfahren
Messtechnik Rohrbruchortung
Trocknungsverfahren
Reinigungsverfahren
Geruchsneutralisation



9. Ermittlung von Gebäude-Versicherungswerten

Versicherungssumme 1914, Versicherungssumme NHK 1995/2000
Unterversicherung



10. Schadenbeispiele

Brandschäden, Sturmschäden, Wasserschäden, Bergschäden, Gewalteinwirkung und Sonstige, Folgeschäden aus nichtfachgerechter Schadensanierung

 


Home     zurück zu Seminarthemen Top

BSH Bauseminare Hamburg:            
per Fax: 040- 2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040 - 2 19 60 11 - 12.