BSH
plant eine neue Seminarreihe zum Themenschwerpunkt Gebäudesachschäden.
Bitte
tragen Sie sich in die Mailingliste ein, wenn Sie hieran Interesse
haben.
BSH-Reihe
Hamburger Seminare zu Gebäudesachschäden
Definition Gebäude-Sachschäden
Ein großer Teil der Gebäudesachschäden ist definiert
durch die Möglichkeit des Abschlusses einer Sachversicherung.
Die Sachversicherung soll die Risiken aus Elementareinwirkungen
wie Brände, bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser,
Sturm und Hagel aber auch sonstige Elementarschäden wie Erdrutsch,
Überschwemmung etc. abdecken.
Diese Schäden können über Sachversicherungen
reguliert werden, Regressforderungen kann es aber gegen den Schadenverursacher
(z.B. Verursacher eines Brandes) geben oder gegen den Verursacher
einer nicht eingehaltener Sicherheitsvorschrift, die in einem kausalen
Zusammenhang mit dem Schaden bzw. dem Schadensausmaß stehen
(z.B. mangelhafte Unterhaltung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen).
Die mangelhafte Herstellung einer Sache stellt keinen
Sachschaden dar, kann aber Ursache eines Sachschadens werden.
Ebenso kann eine Gewalteinwirkung zu Sachschäden
führen. Diese Risiken können oft nicht über Sachversicherungen
abgesichert werden, vielmehr muss hier über die gesetzliche
Haftpflicht des Verursachers reguliert werden.
Zweck und Nutzen der Seminarreihe
Bei größeren bzw. nicht eindeutigen
Sachschäden an Gebäuden beauftragen Versicherer wie Versicherungsnehmer
als Geschädigte Sachverstände zur Ermittlung der Schadensursache
und der Schadenshöhe.
Der Sachverständige –im sogenannten Beiratsverfahren
alleine tätig- vertritt die Interessen der Versicherungen mit
dem Ziel einer einvernehmlichen Schadenregulierung. In strittigen
Fällen, im sogenannten Sachverständigenverfahren, soll
der Sachverständige mit einem Sachverständigenkollegen,
der die andere Vertragspartei vertritt, gemeinsam die Schadenshöhe
ermitteln. In selteneren Fällen soll der Sachverständige
als Obmann im Sachverständigenverfahren strittige Punkte entscheiden
und mit seiner Arbeit langfristige und kostenintensive Gerichtsverfahren
vermeiden. Wenn sich die Gerichte mit der Bewertung von Sachschäden
beschäftigen, werden meist auch Sachverständige hinzugezogen.
Ein Aufgabenfeld der Sachverständigen ist die
Begutachtung und Bewertung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften;
hier kann es bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften zum Verlust
des Versicherungsschutzes kommen.
Die Absolventen der Seminarreihe werden in der Lage
sein:
- als Sachverständige Versicherer wie Versicherungsnehmer im
Beiratsverfahren wie im Sachverständigenverfahren zu beraten
sowie
- als Obmann in einem Sachverständigenverfahren die Interessen
beider Vertragsparteien in einem Schlichtungsgutachten abzuwägen
- Gutachten für die gerichtliche Auseinandersetzung von Gebäude-Sachschäden
zu erstellen.
- die fachliche Kompetenz nachzuweisen, die die Betroffenen im Sachschadenbereich
- dies sind Versicherer (Sachversicherer wie Haftpflichtversicherer),
Versicherungsnehmer, Gerichte, Schadenverursacher und Geschädigte-
bei der Beauftragung eines Sachverständigen erwarten.
Struktur der Sachverständigentätigkeit
Der Unterrichtsstoff orientiert sich an der späteren
Tätigkeit der Sachverständigen, die sich teilweise von
der Tätigkeit eines planenden und bauausführenden Ingenieurs
/ Architekten unterscheidet:
- Organisation des Sachverständigenbüros
- Schadenaufnahme und -dokumentation
- Definition der Schadenart
- Untersuchung der Schadenursache
- Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Auswahl der Sanierungsverfahren
- Gutachtenerstellung mit Bewertung des Schadens
Einzelseminare
1. Das Gutachten im Sachschadensbereich, 2 Tage
Erstellung von Gutachten
Systematik und Struktur der Gutachten unter Berücksichtigung
der verschiedenen Versicherungsbedingungen
Praktische Herangehensweise des SV
Der Sachschaden
Beurteilung von Störungen praktischer, ästhetischer und
symbolischer Funktionen von Bauwerken und deren Teile
Versicherte Sachen: Bauleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen,
SiGeKo und sonstige
Versicherte Kosten: Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs-
und Schutzkosten, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Sonstige
Mietausfall
Ersatzbeschaffung von Baustoffen
Wettergutachten und - auskünfte
Wind, Niederschlag, Blitz und Überspannung, Temperatur
Wertermittlung: Neuwert, Zeitwert, Gemeiner Wert
Wertminderung, Technische Lebensdauer
Kostenrechnung
Verdingungswesen: Besonderheiten in der Schadensliquidation
2. Recht 1 (Baurecht)
BGB, privates und öffentliches Baurecht, Änderung
d. Inhaftungsnahme d. SV § 839a BGB
3. Recht 2 (Versicherungsrecht)
VVG, VAG, Versicherungsverträge, Versicherungsbedingungen
und –klauseln, Urteile,
Die Sachschaden-Regulierung im europäischen Vergleich
4. Recht 3 (Sachverständigenverfahren)
Parteien, Sachverständige, Obmann, Vertrag,
Gemeinsames Gutachten, Getrennte Gutachten, Gutachten Obmann, Haftung,
Risiken
5.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten
Bereichen 1 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128)
5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten
Bereichen 2 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128)
5.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten
Bereichen 3 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128)
5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im kontaminierten
Bereichen 4 (Sachkundelehrgang gemäß BGR 128) Prüfung
6. Brandlehre, Brandursachen
- Natürliche Brandursachen
- Das Tier als Brandursache
- Selbstentzündung
- Technische Brandursachen
- Brandstiftung
7. Sicherheitsvorschriften Brandschäden
Baulicher und betrieblicher Brandschutz
Maßnahmen zur:
Brandverhütung, Verzögerung einer Brandentwicklung, Verhinderung
einer Brandausbreitung, Brandmeldung und Alarmierung, Räumung
des Gebäudes, Brandbekämpfung, Abzug von Rauch und Wärme
LeitungswasserFrost, Unterbrechung der Energielieferung
Sturmschäden
Windwirkung:Atmosphärische Windströmung, Gebäudeumströmung,
Windlasten, Bestimmung von Bemessungswindlasten:
Angaben in Regelwerken (DIN 1055-4; Richtlinien des Handwerks),
Windkanaluntersuchungen,
Schäden an:
Dachabdichtungen
Dachdeckungen
Fassadenbekleidungen
Sicherheitsvorschriften Sonstige
8. Sanierungsverfahren
Messtechnik Feuchtigkeitsmessverfahren
Messtechnik Rohrbruchortung
Trocknungsverfahren
Reinigungsverfahren
Geruchsneutralisation
9. Ermittlung von Gebäude-Versicherungswerten
Versicherungssumme 1914, Versicherungssumme NHK 1995/2000
Unterversicherung
10. Schadenbeispiele
Brandschäden, Sturmschäden, Wasserschäden,
Bergschäden, Gewalteinwirkung und Sonstige, Folgeschäden
aus nichtfachgerechter Schadensanierung
BSH
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per Fax: 040- 2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040 - 2 19 60 11 - 12. |